Die Kanzlei
Liebe Besucher,
wir beraten und betreuen Sie rundum.
Zum 31.03.2007 hat sich Herr König in den Ruhestand verabschiedet. Ab 01.04.2007 obliegt die Leitung nunmehr Herrn Steuerberater Harald Reckziegel und der bisherigen Mitarbeiterin Frau Steuerberaterin Andrea Krumm, die nun als Gesellschafterin in die Sozietät eintritt.
Wir erstellen die monatlichen Gehalts- und Lohnabrechnungen mit allen dazugehörigen Nebenarbeiten wie Erstellen der Lohnsteuer-Anmeldung, der Beitragsnachweise und stehen Ihnen bei allen Formularbearbeitungen zur Seite.
Neben der Finanzbuchhaltung und den Abschlussarbeiten, sowie der Erstellung der Steuererklärungen, legen wir großen Wert auf eine individuelle Beratung. Mitarbeiter mit einer Betriebszugehörigkeit und Berufserfahrung von mehr als 15 Jahren stehen Ihnen nach Terminvereinbarung (auch kurzfristig) jederzeit gerne zur Verfügung.
Mitgliedschaften / Verbandszugehörigkeit
- Mitglied der DATEV eG
- Mitglied der Steuerberaterkammer München
- Mitglied des Steuerberaterverbandes
Andrea Krumm
Sudetenstr. 102
87600 Kaufbeuren - Neugablonz
1.Stock: Buchhaltung und Löhne
2.Stock: Abschlüsse und Steuern
Telefon: +49 (8341) 97790
Fax: +49 (8341) 9779-32
Mail: info@krumm-andrea-stb.de
Aktuelles
- Mehr Verbraucherschutz bei Kreditverträgen und staatliche Zuschüsse beim Kauf von E-Autos
- Versorgungssicherheit Strom – neue Prüfungsaufgabe für Wirtschaftsprüfer
- Keine Mehrheit für Initiative zu Übergewinnsteuer und zu weiteren Maßnahmen gegen hohe Energiepreise
- Keine Mehrheit im Bundesrat für Entlastungsprämie und Steuerberaterreform
- Exporte im März 2026: +0,5 % zum Februar 2026
- Produktion im März 2026: -0,7 % zum Vormonat
- EU-Kommission stellt neue Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit vor
- Öffentliche Konsultation zur EU Inc.
- IW halbiert Wachstumsprognose für 2026
- EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards: Konsultation zu vereinfachten ESRS und einem freiwilligen Berichtsstandard
- „Stutenbissigkeit“ auf Weide
- Künstliche Intelligenz: Rat und Parlament einigen sich auf Vereinfachung und Straffung der Vorschriften
- BFH zu Dienstreisen: Kein Werbungskostenabzug, wenn anstelle des Firmenwagens der Privatwagen genutzt wird
- BFH: Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte – Anforderungen an eine Betriebsstätte gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG
- BFH: Obligatorische Festsetzung des Verspätungszuschlags für nicht fristgemäß abgegebene Gewinnfeststellungserklärung – keine Berücksichtigung von Vorauszahlungen