Die Kanzlei
Liebe Besucher,
wir beraten und betreuen Sie rundum.
Zum 31.03.2007 hat sich Herr König in den Ruhestand verabschiedet. Ab 01.04.2007 obliegt die Leitung nunmehr Herrn Steuerberater Harald Reckziegel und der bisherigen Mitarbeiterin Frau Steuerberaterin Andrea Krumm, die nun als Gesellschafterin in die Sozietät eintritt.
Wir erstellen die monatlichen Gehalts- und Lohnabrechnungen mit allen dazugehörigen Nebenarbeiten wie Erstellen der Lohnsteuer-Anmeldung, der Beitragsnachweise und stehen Ihnen bei allen Formularbearbeitungen zur Seite.
Neben der Finanzbuchhaltung und den Abschlussarbeiten, sowie der Erstellung der Steuererklärungen, legen wir großen Wert auf eine individuelle Beratung. Mitarbeiter mit einer Betriebszugehörigkeit und Berufserfahrung von mehr als 15 Jahren stehen Ihnen nach Terminvereinbarung (auch kurzfristig) jederzeit gerne zur Verfügung.
Mitgliedschaften / Verbandszugehörigkeit
- Mitglied der DATEV eG
- Mitglied der Steuerberaterkammer München
- Mitglied des Steuerberaterverbandes
Andrea Krumm
Sudetenstr. 102
87600 Kaufbeuren - Neugablonz
1.Stock: Buchhaltung und Löhne
2.Stock: Abschlüsse und Steuern
Telefon: +49 (8341) 97790
Fax: +49 (8341) 9779-32
Mail: info@krumm-andrea-stb.de
Aktuelles
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- RWI senkt Wachstumsprognose – Iran-Krieg treibt die Inflation
- Frühjahrsprognose: Energiepreise nagen in Deutschland an mühsamer Erholung
- Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe
- BFH zur formellen Satzungsmäßigkeit
- BFH: Umsatzsteuer und Transfergesellschaft
- BFH: Auslagerung des Spielbetriebs durch einen Sportverein
- BFH zur ertragsteuerrechtlichen Organschaft – Anforderungen an die tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags
- BFH zur VGA: Anscheinsbeweis für Privatnutzung eines betrieblichen Pkw
- BFH zu den Anforderungen an die satzungsmäßige Vermögensbindung
- BFH zum Inhalt der Bescheinigung nach § 27 Abs. 3 Satz 1 KStG bei Übernahme einer dauerdefizitären Tätigkeit für die Trägerkörperschaft durch einen BgA
- BFH: Ratenweise Erfüllung einer Abfindung für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht unterliegt nicht der Einkommensteuer
- Rechtsstreit um die außerordentliche Kündigung eines Abteilungsleiters bei der Bayerischen Versorgungskammer wegen des Vorwurfs von Compliance Verstößen
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- EU-Parlament fordert Aktionsplan zu Gender Pay Gap und Rentengefälle