Die Kanzlei
Liebe Besucher,
wir beraten und betreuen Sie rundum.
Zum 31.03.2007 hat sich Herr König in den Ruhestand verabschiedet. Ab 01.04.2007 obliegt die Leitung nunmehr Herrn Steuerberater Harald Reckziegel und der bisherigen Mitarbeiterin Frau Steuerberaterin Andrea Krumm, die nun als Gesellschafterin in die Sozietät eintritt.
Wir erstellen die monatlichen Gehalts- und Lohnabrechnungen mit allen dazugehörigen Nebenarbeiten wie Erstellen der Lohnsteuer-Anmeldung, der Beitragsnachweise und stehen Ihnen bei allen Formularbearbeitungen zur Seite.
Neben der Finanzbuchhaltung und den Abschlussarbeiten, sowie der Erstellung der Steuererklärungen, legen wir großen Wert auf eine individuelle Beratung. Mitarbeiter mit einer Betriebszugehörigkeit und Berufserfahrung von mehr als 15 Jahren stehen Ihnen nach Terminvereinbarung (auch kurzfristig) jederzeit gerne zur Verfügung.
Mitgliedschaften / Verbandszugehörigkeit
- Mitglied der DATEV eG
- Mitglied der Steuerberaterkammer München
- Mitglied des Steuerberaterverbandes
Andrea Krumm
Sudetenstr. 102
87600 Kaufbeuren - Neugablonz
1.Stock: Buchhaltung und Löhne
2.Stock: Abschlüsse und Steuern
Telefon: +49 (8341) 97790
Fax: +49 (8341) 9779-32
Mail: info@krumm-andrea-stb.de
Aktuelles
- Entwurf eines BMF-Schreibens zu den Grundsätzen der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff und die -begründung im innerstaatlichen und internationalen Steuerrecht
- Kostenübernahme für künstliche Befruchtung: Selbst finanzierte Kryotransfers nicht auf Höchstzahl anzurechnen
- IMK Konjunkturindikator: Rezessionsrisiko spürbar zurückgegangen
- WPK Magazin Ausgabe 1/2026
- Arbeitsprogramm 2026 der IOSCO – ein Fokus: Private Equity bei Prüfungsgesellschaften
- Gestaltungsmissbrauch beim Bondstripping im Betriebsvermögen
- Wagniskapitalgeber setzen in Deutschland andere Prioritäten als anderswo
- Unternehmensinsolvenzen im November 2025: +0,4 % zum Vorjahresmonat
- Großhandelspreise im Januar 2026: +1,2 % gegenüber Januar 2025
- Keine Offenlegungspflicht für Referenzwert-Methodik bei Immobilienkrediten
- Uckermark: Bebauungsplan für großflächigen Solarpark ungültig
- BFH zur Nutzungspflicht des beSt in eigenen Angelegenheiten des Steuerberaters
- BFH: Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei grunderwerbsteuerpflichtigem Erwerbsvorgang
- BFH: Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei grunderwerbsteuerpflichtigem Erwerbsvorgang
- BFH: Anteilsvereinigung beim Erwerb eigener Anteile